AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IT4Business

Lieferungen und Leistungen (im folgenden: Lieferungen) von IT4Business
(im folgenden: IT4) an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (im folgenden: der Kunde) erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart:

§ 1

Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von IT4Business (im folgenden kurz IT4 genannt) sowie für Dienstleistungen. Sie gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2

Angebote

2.1

An schriftliche Angebote ist IT4, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, für einen Monat gebunden.

2.2

Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen in zumutbarem Umfang behält sich IT4 auch nach Bestätigung des Auftrags vor. An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen besitzt IT4 alle Rechte. Der Interessent ist auch bei Nichtauftragserteilung zur Geheimhaltung verpflichtet.

§ 3

Erwerb von Software-Lizenz

3.1

Die gekauften Softwaremoduln werden nicht übereignet, sondern der Kunde erhält nach Maßgabe der Regelungen der §§ 69 a ff. UrhG und der nachfolgenden Bestimmungen bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises ein jederzeit widerrufbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht auf den bestellten Arbeitsplätzen, nach der vollständigen Kaufpreiszahlung das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der von IT4 hergestellten Software. Bei Softwaremiete stellt IT4 für die Dauer des Mietvertrages ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht, das mit dem Auslaufen oder der Kündigung des Mietvertrages automatisch endet.

3.2

Lizenziert werden die Anzahl der Arbeitsplätze laut Kaufvertrag, die mit den einzelnen Moduln arbeiten. Die Software darf ausschließlich auf den Anlagen des Kunden, für den die Software lizenziert wurde, sowie nur auf der Anzahl Arbeitsplätze, für die eine Lizenz besteht, verwendet werden. Die Nutzungsrechte sind nicht übertragbar, auch nicht auf verbundene Unternehmungen. Der Erwerber wird dafür Sorge tragen, dass nur Mandanten auf der Anlage mit verwaltet werden, an denen der Erwerber eine qualifizierte Mehrheit besitzt. Bei Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse ist es Pflicht des Erwerbers, IT4 zu informieren.

3.3

Die Vervielfältigung, die Rückübersetzung in den Quellcode (Dekompilierung), Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe sind nur unter den Voraussetzungen der §§ 69 d Abs. 2 und 3, sowie 69 e UrhG gestattet.

3.4

Die Software und die Dokumentationen darf keinem Dritten zugänglich gemacht oder für Zwecke Dritter genutzt werden oder Dritten Einblick in die Unterlagen gegeben werden. Alle Unterlagen, die IT4 im Rahmen der Softwareinstallation liefert, sind vertraulich zu behandeln. Der Käufer haftet für die Geheimhaltung auch nach Beendigung des Vertrages.

3.5

Weitere Rechte an der Software werden dem Kunden nicht übertragen.

3.6

Bei jedem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen ist ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von je des fünffachen des Kaufpreises der lizenzierten Software vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden ist jedoch gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass der IT4 ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

§ 4

Dienstleistungen und Softwareinstallation

4.1

Dienstleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand (gemäß den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensätzen lt. IT4 Preisliste) je angebrochener Arbeitsstunde berechnet. Ferner übernimmt der Kunde die Kosten für An- und Abreise und Übernachtung gemäß der jeweils gültigen IT4 Preisliste. Für Schulungsveranstaltungen gelten die Konditionen des aktuellen Schulungskataloges. IT4 darf für diese Dienstleistungen qualifizierte Dritte nach Rücksprache mit dem Lizenznehmer einschalten.

4.2

Dem Kunden obliegt es, die zur Inbetriebnahme erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Die für die Aufnahme der Dienstleistung erforderlichen Vorarbeiten müssen abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach Ankunft der IT4 Mitarbeiter begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Der Kunde wird alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar halten, bei der Bedienung von Fremdgeräten behilflich sein und (falls erforderlich) die Arbeit auch außerhalb der normalen Arbeitszeit ermöglichen. Seitens des Kunden ist mindestens ein verantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner für IT4 zu benennen.

4.3

Verzögern sich Installation oder Inbetriebnahme ohne das Verschulden von IT4, hat der Kunde dadurch entstehende Mehrkosten zu tragen.

§ 5

Preise und Zahlungsbedingungen

5.1

Alle Preise verstehen sich ab Versandort, ausschließlich eventuell anfallender Verpackungs- und Versandkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Installations- und Dienstleistungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.2

IT4 hält sich an angebotene Preise im Auftragsfalle für sechs Monate gebunden. Für Abrufe, die später auf bestätigte Aufträge erfolgen, gilt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Preisliste der IT4.

5.3

Das Zahlungsziel beträgt 8 Tage netto nach Rechnungseingang. Bei Kauf von Standardsoftwareprodukten ist der Kaufpreis sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird.

5.4

Bei Annahmeverzug wird der gesamte offene Betrag unabhängig von den vereinbarten Konditionen sofort zur Zahlung fällig.

5.5

Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechung wegen Gegenansprüchen ist nur statthaft, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.6

Bei Zahlungsverzug ist IT4 berechtigt, die Forderungen mit 8% p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5.7

Kommt der Kunde mehr als zwei Monate mit der Zahlung in Verzug, ist IT4 zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. §§ 10, 11 gelten entsprechend.

§ 6

Lieferfrist und Verzug 

6.1

Eine vereinbarte vertragliche Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung von IT4.

6.2

Bei Annahmeverzögerung durch den Kunden genügt die schriftliche Meldung der Lieferbereitschaft von IT4 zur Begründung des Annahmeverzugs. IT4 obliegt es, eine angemessene Frist zur Annahme zu setzen.

6.3

Teillieferungen sind zulässig.

6.4

Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf von IT4 nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

6.5

Bei Verzug von IT4 bei der Lieferungen von Standardsoftwaremodulen kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Dienstleistungen gem. § 4 gerät IT4 dann in Verzug, wenn IT4 trotz Setzung einer Frist von mindestens 3 Wochen ab Zugang der Nachfristsetzung die geforderte Dienstleistung nicht bereitstellt. Im übrigen gilt § 9.

§ 7

Gefahrenübergang

7.1

Die Gefahr (Leistungsgefahr und Vergütungsgefahr) geht auf den Kunden über:

a)

bei Versendung: wenn die zu liefernden Gegenstände ordnungsgemäß
zum Versand gebracht sind

b)

bei Ablieferung an dem vereinbarten Ort.

c)

bei Annahmeverzug nach § 6 Ziffer 6.2, wenn der Käufer in Verzug ist.

d)

mit der Abnahme (Werkverträge).

§ 8

Rechte bei Mängeln

8.1

IT4 gewährleistet, dass die überlassenen IT4 eigenen Softwaremodulen die in der Leistungsbeschreibung (das Handbuch oder das Pflichtenheft, soweit vorhanden) genannten Funktionen erfüllt. Softwaremängel sind Fehler, bei denen die Programmfunktionen reproduzierbar von den Funktionen gemäß Leistungsbeschreibung abweichen und nachweislich nicht auf Fehler in der Hardware, Systemsoftware oder anderen nicht von IT4 gelieferten Systemteilen sowie Bedienungsfehler zurückzuführen sind. Für Funktionen, die im Rahmen des Customizing zusätzlich beim Kunden eingerichtet werden, übernimmt IT4 nur die Gewährleistung, wenn diese zusätzlichen Funktionalitäten im Rahmen der vertragsvorbereitenden Verhandlungen schriftlich fixiert wurden.

8.2

Festgestellte Mängel sind schriftlich mitzuteilen, hinreichend konkret zu benennen und zu beschreiben, so das eine Überprüfung des Mangels möglich ist. Im übrigen gilt § 377 HGB. 

8.3

Mängel werden nach Wahl von IT4 durch die Installation einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweis zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers beseitigt (Nacherfüllung). Der Auftraggeber stellt alle zur Fehlerdiagnose erforderlichen Unterlagen sowie die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Rechneranlage und Rechnerbelegungszeit kostenlos zur Verfügung. IT4 ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist oder die Umgehung des Fehlers keine wesentlichen Nachteile für den Kunden bringt. In diesem Fall ist IT4 berechtigt, eine Ersatzlösung vorzuschlagen. Nach Inbetriebnahme erfolgt die Mängelbehebung entsprechend den Regeln eines abzuschließenden Wartungsvertrages.

8.4

Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist wieder auf, wenn dem Kunden ein Weiterbetrieb der Software nicht zuzumuten ist.

8.5

Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf Änderung der technischen Gegebenheiten, fehlerhafte Bedienung oder unzulässige Eingriffe zurückzuführen sind. Aufwendungen, die nicht auf Mängel der von IT4 gelieferten Produkte beruhen, wird der Kunde vergüten. Dies gilt auch, soweit sich die zur Fehlerbeseitigung erforderlichen Aufwendungen durch nach Lieferung erfolgte Verbringung der Kaufsache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort erhöhen. Dies gilt auch für den Aufwand der Fehlerlokalisierung und Aufwand, der dadurch entsteht, dass keine tagesaktuelle Datensicherung vorhanden ist.

8.6

Ansprüche des Kunden bei Mängeln verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang, sofern sie nicht durch Vorsatz oder Arglist verursacht wurden.

8.7

Die Übernahme einer Garantie i.S.d. § 443 BGB bedarf in jedem Falle einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

8.8

Herstellergarantien für Fremdprodukte bestehen neben der Gewährleistung von IT4.

§ 9

Haftung

9.1

IT4 haftet für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch IT4 oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IT4 beruhen, ist begrenzt auf die Haftungssummen der Betriebsschadenshaftpflichtversicherung. Für grob fahrlässig verursachte Schäden und Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. "Kardinalpflichten") oder Fehlens garantierter Eigenschaften haftet IT4 begrenzt bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
Eine weitergehende Haftung übernimmt IT4 nicht. IT4 haftet insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, sofern diese nicht mit ertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich.
Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der IT4 sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz finden vorstehende Haftungsbegrenzungen keine Anwendung.

9.2

Alle Schadenersatzansprüche gegen IT4, IT4 Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verjähren 12 Monate nach Schadenseintritt, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt oder auf Vorsatz oder Arglist beruhen. Ausgenommen sind Ansprüche aus Delikt und den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; hier gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

§ 10

Eigentumsvorbehalt

10.1

Waren und Lizenzen bleiben das Eigentum von IT4 bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehende Ansprüche, auch solche, die IT4 außerhalb des Vertrags zustehen.

10.2

Die Wiederveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ist gestattet. Der Kunde tritt hiermit sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die dies annehmende IT4 ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.

§ 11

Beendigung des Nutzungsrechtes

11.1

Nach Beendigung des Nutzungsrechtes sind alle Sachen, die IT4 dem Kunden zur Nutzung überlassen hat, unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt insbesondere für gemietete Hardwarekomponenten oder Software (Lizenzdongle). Die Software ist umgehend von der EDV Anlage des Nutzers zu entfernen.

11.2

Ferner sind alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören nebst der Entwicklungsdokumentation zurückzugeben.

§ 12

Schlussbestimmungen

12.1

Ein Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen wirksam. Etwa unwirksame Bestimmungen oder Lücken sind durch Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommen, zu ersetzen.

12.2

Gerichtsstand ist Coburg, IT4 ist berechtigt, den Kunden an dem für seinen (Geschäfts-)Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

12.3

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Formerfordernis.

 

 

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